Landshut. Nachdem die rechtsgerichtete NPD mehrmals damit gescheitert ist in einer öffentlichen, demokratischen Schule eine Tagung mit nationalistischem Inhalt abhalten zu können, will sie sich jetzt über den bayerrischen Verwaltungsgerichtshof einklagen. Weder die Bürger noch die Verwaltung der Stadt Landshut wollen eine Tagung der NPD in einem Gymnasium ihrer Stadt zulassen und bekundeten dies schon auf Demonstrationen.
Obwohl der Stadtrat schon eine Tagung der rechtsextremen Partei verwehrte, fordert diese nun beim Verwaltungsgericht das ihr das schulgebäude für eine Tagung überlassen wird. Begründet wird dies damit, das Die Grünen/Bündnis90 schon selbige als Tagungsort nutzen durfte.
Das Verwaltungsgericht teilt diese Auffassung nicht und wies den Antrag der NPD in einem Eilverfahren ab. Begründet wird dies mit “Die NPD habe keinen Anspruch auf Zulassung zu der Mensa, da deren Überlassung gegen die schulischen Belange und den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Bayerischen Verfassung und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen verstoße… …Die Überlassung an die NPD sei mit einer Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerversöhnung nicht vereinbar, da es sich um eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei handle. Hiervon könne bei der Grünen Jugend Bayern nicht die Rede sein.”
Die NPD will dieses Urteil nicht akzeptieren und daher in die nächste Instanz ausweichen. Sie hat sich schon alle Samstage des Jahres 2012 als mögliche Tagungstermine in der fraglichen Schule vorgesehen. Das fragliche Gymnasium jedoch offeriert auf seiner Internetpräsenz löblicherweise “Wir bleiben bunt…”.